Auch in Fällen, in denen Mandanten als Geschädigte Rat und Unterstützung suchen, ist eine eingehende Prüfung und Beratung erster und mitunter wichtigster Schritt der anwaltlichen Tätigkeit. Nicht jedes gegen Normen -etwa der guten Sitten oder des Zivilrechtes- verstoßende Verhalten ist auch gleichzeitig als Straftat einzuordnen. Erwartungen an den Lauf und das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens können überhöht sein, was die Prüfung des Sachverhaltes auf strafrechtliche Relevanz grundsätzlich gebietet. Eine fachgerechte Auf- und Vorbereitung durch einen Rechtsanwalt, bevor der relevante Sachverhalt den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gegeben wird, ist zu empfehlen. Schon dadurch kann vermieden werden, dass entscheidende Fakten missverstanden bzw. verkannt und aus diesem Grund, Verfahren nicht angemessen vorangetrieben werden. Nicht zu letzt darf nicht übersehen werden, welche Folgen die Anzeigeerstattung für den Mandanten selbst haben kann. Auch das eigene Verhalten des Anzeigenerstatters rückt in vielen Fällen in den Focus der Ermittlungsbehörden. Nicht selten bietet der Anzeigenerstatter auf diesem Weg ungewollt Anhaltspunkte für ein gegen sich selbst gerichtetes Verfahren. Umfassende Prüfung und eingehende Beratung können also Fehlentwicklungen auch in den Fällen vermeiden helfen, in denen Mandanten sich als Opfer einer Straftat begreifen.
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